Rechtliche Hinweise

Globale Richtlinie zur Barrierefreiheit

Die Richtlinie zur Barrierefreiheit (die „Richtlinie“) beschreibt die Verpflichtung von Cascade Parent Limited, handelnd unter Alludo, und seinen Tochtergesellschaften (zusammen als „Alludo“ bezeichnet), Barrieren für Menschen mit Behinderungen zu vermeiden und zu beseitigen und die globalen regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer von Alludo (zusammen als „Personal“ bezeichnet), die dafür verantwortlich sind, Menschen mit Behinderungen Waren, Dienstleistungen und Beschäftigungsmöglichkeiten bereitzustellen.

Alludos Verpflichtung

Alludo bemüht sich jederzeit, Waren, Dienstleitungen und Beschäftigungsmöglichkeiten auf eine Weise bereitzustellen, die die Würde und Eigenständigkeit von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt und achtet. Alludo verpflichtet sich, es Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, am gleichen Ort und auf eine ähnliche Weise wie andere Menschen von den gleichen Waren, Dienstleistungen und Beschäftigungsmöglichkeiten zu profitieren, die vom Unternehmen angeboten werden.

Kommunikation

Alludo wird:

  • darauf hinarbeiten, dass die Websites und Webinhalte, die unter der Kontrolle von Alludo stehen, die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte 2.0 (World Wide Web Consortium Web Content Accessibility Guidelines – WCAG) auf Level AA einhalten, es sei denn, dies sei nicht durchführbar
  • sicherstellen, dass das Personal mit Menschen mit Behinderungen auf eine Weise kommuniziert, die deren Behinderung Rechnung trägt
  • das Personal, das mit Kunden kommuniziert, darin schulen, wie man mit Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderungen interagiert und kommuniziert
  • die Möglichkeit bieten, mit Kunden per E-Mail, Chat oder Telefon und über andere Dienste, die verfügbar werden, zu kommunizieren, falls die anfängliche Kommunikationsart für die Kommunikationsbedürfnisse des Kunden nicht geeignet ist
  • den Kunden gegebenenfalls über die Verfügbarkeit von Kundendienstinformationen in anderen Formaten informieren

Kundenabrechnung

Alludo verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass seine Tochtergesellschaften allen Kunden barrierefrei gestaltete Rechnungen verfügbar machen. Auf Verlangen werden Rechnungen nach Möglichkeit in einem alternativen Format bereitgestellt, z. B. in Großdruck oder per E-Mail. Das Personal wird etwaige Fragen von Kunden zum Inhalt einer Rechnung persönlich, telefonisch oder per E-Mail beantworten.

Einrichtungen

Alludo wird sicherstellen, dass alle Räumlichkeiten für Menschen mit Behinderungen einladend und zugänglich sind. Alludo wird sich in seinen Büros an die geltenden Gesetze zur Barrierefreiheit halten.

Alludo wird über zeitweilige Störungen in seinen Räumlichkeiten, die die Barrierefreiheit beeinträchtigen könnten, Mitteilung machen. Die Mitteilung wird Informationen zur voraussichtlichen Dauer der Störung und zu verfügbaren alternativen Einrichtungen oder Optionen enthalten.

Nutzung von Assistenztieren

Menschen mit Behinderungen, die von einem Assistenztier begleitet werden, sind bei Alludo in sämtlichen Geschäftsräumen willkommen. Es wird alles getan, um sicherzustellen, dass alle externen Räume an denen von Alludo unterstützte Veranstaltungen durchgeführt werden, Alludos Verpflichtung im Bezug auf Assistenztiere entsprechen, wenn Alludo bekannt ist, dass ein Mitarbeiter oder Gast von Alludo mit seinem Assistenztier an der Veranstaltung teilnehmen wird.

Alludo als Arbeitgeber

Alludo unterstützt die Chancengleicheit bei der Einstellung, Beschäftigung, Schulung und beruflichen Entwicklung.

Einstellung

Alludo wird während des Einstellungsverfahrens die Öffentlichkeit über die Verfügbarkeit von entsprechenden Anpassungen für Bewerber mit Behinderungen informieren.

Dazu zählen folgende Maßnahmen:

  • in Stellenangeboten wird darauf hingewiesen, dass besondere Anpassungen für Bewerber mit Behinderungen verfügbar sind
  • Stellenbewerber, die zur Teilnahme an Einstellungsverfahren ausgewählt werden, werden darüber informiert, dass auf Antrag Anpassungen hinsichtlich der im Bewertungs-/Auswahlverfahren verwendeten Materialien und Verfahren vorgenommen werden können

Beschäftigung

Sofern dies von Personal mit Behinderungen gewünscht wird, wird Alludo in geeigneter Weise barrierefrei gestaltete Formate und Kommunikationsdienste bereitstellen oder bereitstellen lassen für:

  • Informationen, die zur Ausübung der Aufgaben dieser Person benötigt werden
  • Informationen, die für das Personal am Arbeitsplatz allgemein zugänglich sind

Bei der Erfüllung der oben aufgeführten Verpflichtungen wird sich Alludo mit der Person, die den Antrag stellt, abstimmen, um die Eignung eines bestimmten barrierefrei gestalteten Formats und Kommunikationsdienstes zu bestimmen.

Alludo wird zur Unterstützung seines Personals:

  • bestehende Richtlinien, Verfahren und Praktiken überprüfen, bewerten und nach Bedarf abändern, um die Einhaltung aller geltenden Gesetze zur Barrierefreiheit sicherzustellen.
  • die Bedürfnisse von Personal mit Behinderungen und, soweit zutreffend, deren individuellen Anpassungspläne berücksichtigen:
    • bei Leistungsbeurteilungen
    • bei der beruflichen Weiterentwicklung und bei Beförderungen
    • wenn Umschulungen erforderlich sind
  • als Teil jeder Rückkehr an den Arbeitsplatz dokumentierte individuelle Anpassungspläne für das Personal einbeziehen (sofern eine solche Rückkehr an den Arbeitsplatz nach anderen geltenden Rechtsvorschriften nicht eine andere Rückkehr an den Arbeitsplatz ersetzt)

Feedback

Etwaige Fragen zu dieser Richtlinie oder zu den Praktiken und Verfahren von Alludo zum Thema Barrierefreiheit richten Sie bitte an privacy@alludo.com oder 1-844-759-9903.